Der 1. Abschnitt des Jus-Studiums: Ein Leitfaden für StEOP, Rechtsgeschichte und Römisches Recht

Der Beginn des Jus-Studiums ist mit einer erheblichen Stoffmenge und einem für viele Studierende ungewohnten Prüfungssystem verbunden. Eine frühzeitige und realistische Planung kann dazu beitragen, den ersten Studienabschnitt strukturiert zu bewältigen.
Dieser Leitfaden fasst zentrale Erfahrungen und Empfehlungen für die Vorbereitung auf die StEOP sowie auf die Modulprüfungen aus Rechtsgeschichte und Römischem Recht zusammen.

Fahrplan Jahr 1

Starte im Oktober mit der Vorbereitung auf die StEOP mittels der Manz-Skripten und besuche die StEOP-Übung. Belege parallel dazu die VU Methodenlehre, juristisches Arbeiten & Legal Tech, die Übung Sachenrecht und kümmere dich um den Lateinnachweis. Ende Januar schließt du die StEOP-Modulprüfung sowie die VU Methodenlehre und die StEOP-Übung erfolgreich ab. Im Februar startest du im Sommersemester mit den Übungen aus Rechtsgeschichte und Schuldrecht. Anfang Mai folgt die Modulprüfung Rechts- und Verfassungsgeschichte samt Abschluss der dazugehörigen Übung (alternativ bereits im März). Ende Juni beendest du das erste Jahr mit der Modulprüfung Romanistische Fundamente und dem Abschluss der Übung Schuldrecht.

1. Der tatsächliche Arbeitsaufwand: Was ECTS aussagen

Ein ECTS-Punkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 25 Stunden. Eine Lehrveranstaltung oder Modulprüfung mit 12 ECTS, wie die StEOP MP, entspricht daher einem vorgesehenen Gesamtarbeitsaufwand von rund 300 Stunden. Dieser umfasst nicht nur die eigentliche Prüfungsvorbereitung, sondern auch Lehrveranstaltungen sowie das selbstständige Lernen.

Freiwillige Übungen können dabei einen zusätzlichen Nutzen haben. Soweit sie mit ECTS bewertet werden, können diese für bestimmte Leistungsnachweise, wie etwa für die Kinder- und Studienbeihilfe, relevant sein. Darüber hinaus ermöglichen sie eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Prüfungsstoff und können insbesondere bei fallorientierten Prüfungen zur Vorbereitung beitragen.

2. Ziel: Den ersten Abschnitt in zwei Semestern abschließen

Das Ziel im 1. Studienjahr besteht darin, den ersten Studienabschnitt innerhalb von zwei Semestern abzuschließen. Dies erfordert eine frühzeitige Planung, eine realistische Einschätzung des Arbeitsaufwands und eine konsequente Vorbereitung auf die einzelnen Prüfungen. Dabei müssen insgesamt 36 ECTS absolviert werden, wobei weitere nicht studienrelevante Übungen empfohlen sind, um Prüfungen bestehen zu können.
Im Folgenden wird daher dargestellt, wie sich die erforderlichen Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen sinnvoll auf die beiden Semester verteilen lassen, sowie welche Übungen besucht werden sollten und welche Strategien sich für eine effiziente Vorbereitung anbieten.

3. Das erste Semester: StEOP, methodische Grundlagen, Lateinnachweis und Römisches Sachenrecht

Im ersten Semester liegt der Schwerpunkt auf der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP). Der reguläre Studienplan umfasst dabei:


•    StEOP-Modulprüfung Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden 
      (12 ECTS)
•    UE Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden (4 ECTS)


Die StEOP-Modulprüfung bildet eine zentrale erste Prüfungsleistung. Inhaltlich werden Grundlagen des Privatrechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts behandelt. Für die begleitende Übung empfiehlt es sich, Fälle nicht lediglich anhand der Musterlösung nachzuvollziehen, sondern zunächst selbstständig zu bearbeiten und Lösungen zu finden.

Weiters ist wichtiger als bloßes Auswendiglernen einzelner Rechtsnormen die Fähigkeit, einen Sachverhalt rechtlich zu erfassen, die einschlägigen Normen zu bestimmen und die eigene Lösung nachvollziehbar zu begründen. Insbesondere bei der Prüfung gilt nämlich, dass nur nachvollziehbar ausgeführte Lösungen Punkte bringen, daraus folgt: richtige Antworten aber ohne verständliche Begründungen bringen keine Punkte.


VU Methodenlehre, Juristisches Arbeiten und Legal Tech (4 ECTS)


Ein großes Problem für Einsteiger des Jusstudiums bildet die Falllösung, ein zentraler Aspekt der in den meisten juristischen Prüfungen, wie auch der StEOP eine essenzielle Rolle spielt, sowie das juristische Arbeiten an sich. Um dies erlernt zu bekommen findet sich seit der Studienplanreform im WS2025 die VU Methodenlehre, Juristisches Arbeiten und Legal Tech verpflichtend im Curriculum.


Diese VU ist eine Online-Lehrveranstaltung gegliedert in 3 Teilen und behandelt genau das, was der Name ankündigt. Die Prüfung als auch die Einheiten werden online abgehalten. Vermittelt werden Methodiken zur Juristischen Falllösung, eine Einführung wie Juristen recherchieren und arbeiten, als auch Legal Tech, insbesondere Künstliche Intelligenz, im Recht. 


Es empfiehlt sich diese Lehrveranstaltung gleichzeitig mit der StEOP Übung im 1. Semester zu absolvieren, da Kenntnisse aus dieser Lehrveranstaltung beim Lösen von Fällen sowohl in der Übung als auch in der StEOP MP hilfreich sein können.

Lateinnachweis (falls benötigt)

Wer in der Schule keine 10 Wochenstunden Latein hatte, muss den Lateinnachweis über Ergänzungsprüfungen an der Universität erbringen. Der Lateinnachweis erfolgt durch Absolvieren folgender 3 Lehrveranstaltungen:


•    KU Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs (3 ECTS)
•    VO+UE Lateinische Formenlehre und Syntax (5 ECTS)
•    UE/KU/PKU aus Römischen Recht (hier kann frei gewählt werden welche, als
      Empfehlung gilt PUE Römisches Sachenrecht) (4 ECTS)

UE Römisches Sachenrecht (4 ECTS)

Ergänzend dazu empfiehlt es sich im 1. Semester – sofern man es für den Lateinnachweis nicht ohnehin braucht – eine freiwillige Übung aus römischem Sachenrecht zu besuchen. Das römische Schuldrecht, was den Schwerpunkt der MP Römisches Recht abbildet, baut systematisch auf dem römischen Sachenrecht auf, wodurch es empfehlenswert ist, das 1. Semester dafür zu verwenden, sich das Sachenrecht anzueignen, um im 2. Semester das römische Schuldrecht erlernen zu können.

Lernmaterialien und Arbeitsweise

Für die inhaltliche Vorbereitung sollten zunächst die vorgesehenen Lehr- und Einführungsmaterialien herangezogen werden. Zusammenfassungen können ergänzend verwendet werden, sollten aber nicht ohne Prüfung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden.

Eine kontinuierliche Lernroutine ist insbesondere angesichts der Stoffmenge sinnvoll. Wer den Stoff bereits während des Semesters systematisch durcharbeitet, reduziert den Umfang der unmittelbar vor der Prüfung zu bewältigenden Lernarbeit. Zur Wiederholung eignen sich digitale Karteikarten. Sie können für Definitionen, systematische Zusammenhänge und prüfungsrelevante Einzelinformationen eingesetzt werden. Sie ersetzen jedoch nicht die eigenständige Bearbeitung von Fällen. 

Angebote über Lernbehelfe für die StEOP und Römisches Sachenrecht findet man unter „Produkte“. 

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4. Das zweite Semester: Rechtsgeschichte und Romanistische Fundamente

Nach Abschluss der StEOP verschiebt sich der Schwerpunkt insbesondere auf die Modulprüfungen aus Rechts- und Verfassungsgeschichte sowie aus den Romanistischen Fundamenten.

4.1 Rechts- und Verfassungsgeschichte und UE aus Rechtsgeschichte

Die Modulprüfung aus Rechts- und Verfassungsgeschichte umfasst 7 ECTS und wird mündlich abgelegt. Die Prüfung besteht grundsätzlich aus mehreren Fragen zur Verfassungs- und Privatrechtsgeschichte. Sofern keine freiwillige Übung aus Rechtsgeschichte absolviert wurde, wird anstelle einer Frage eine Quellenstellenanalyse abgefragt. In dieser wird vom Prüfer eine Textquelle vorgelegt und anhand ihres Inhalts müssen konkrete Fragen dazu beantwortet werden.


Dementsprechend empfiehlt es sich eine Übung aus Rechtsgeschichte zu absolvieren, das kann beispielsweise auch im 1. Semester oder als Blockveranstaltung im Februar oder zwischen Februar und Mai gemacht werden. Zentral ist es aber, dass diese vor dem Mai erfolgreich absolviert wird, um beim Mai – Termin antreten zu können und die Quellenstelle entfallen zu lassen.

Die Vorbereitung sollte zweigeteilt werden. Beginnend damit, sich theoretisch mit dem Stoff durch das Lehrbuch auseinanderzusetzen. Sowie abschließend damit sich mit dem jeweiligen Prüfer sowie seinem Fragenkatalog auseinanderzusetzen. Soweit möglich, kann es sinnvoll sein, Prüfungen des jeweiligen Prüfers zu beobachten. Dadurch lassen sich typische Fragestellungen, Schwerpunktsetzungen und die Art der Gesprächsführung besser einschätzen. Fragenkataloge der FVJus dienen dazu konkret zu lernen, was der jeweilige Prüfer fragt. Hierbei lässt sich insbesondere die Schwerpunktsetzung des jeweiligen Prüfers herausfinden, wobei hier gilt, dass jeder Prüfer unterschiedliche Schwerpunkte hat.


Ein zusätzlicher Tipp ist das Verwenden eines Zeitstrahls, um die wichtigen Geschehnisse der Geschichte bildlich sehen zu können. Herangezogen werden kann dafür der Zeitstrahl, der beim Lehrbuch beiliegt. Alternativ wird unter „Produkte“ ein wesentlich ausführlicher und vor allem maßstabsgetreuer Zeitstrahl angeboten, welcher die wichtigsten Ereignisse der Rechtsgeschichte ausführlich darstellt. 

4.2 Romanistische Fundamente

Die Modulprüfung aus den Romanistischen Fundamenten umfasst 9 ECTS und wird schriftlich abgelegt. Im Mittelpunkt stehen insbesondere das römische Sachenrecht und Schuldrecht. Neben Falllösungen ist auch die Digestenexegese von Bedeutung.


Sachenrecht vor Schuldrecht:

Das Schuldrecht baut auf dem Sachenrecht auf. Daher sollte vor Auseinandersetzung mit dem Schuldrecht unbedingt das Sachenrecht erlernt werden. Für die Auseinandersetzung mit dem Schuldrecht bietet sich eine freiwillige UE Römisches Schuldrecht an. Ein weiterer Inhalt der Übungen ist das Erlernen der Falllösung, was das Besuchen einer Übung aus Römischen Recht essenziell macht.

Die Digestenexegese verlangt eine eigenständige methodische Herangehensweise. Hierbei wird eine ausführliche Auseinandersetzung sowie die Analyse einer Digestenstelle erwartet. Eine Digestenstelle ist ein einzelner Ausschnitt aus den Digesten – einer Sammlung von Schriften klassischer römischer Juristen (selbstverständlich ins Deutsche übersetzt). Der Besuch einer Lehrveranstaltung über die Digestenexegese kann daher sinnvoll sein, um Aufbau und Methodik über das Schreiben einer Digestenexegese zu erlernen. 

Weitere Lernbehelfe

Auch hierfür gibt es von uns wieder zusätzliche Lernbehelfe als optimale Ergänzung zur Pflichtliteratur im 2. Semester: Verschaffe dir mit dem PDF „Zeitstrahl Rechtsgeschichte“ den perfekten Überblick für die Modulprüfung Rechts- und Verfassungsgeschichte. Für die Romanistischen Fundamente unterstützen dich unsere strukturierten Anki Decks zu „Römisches Sachenrecht“ und „Römisches Schuldrecht“, mit denen du den gesamten Prüfungsstoff effizient und dauerhaft festigst.

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5. Fazit

Der erste Studienabschnitt des Jus-Studiums ist insbesondere aufgrund der Stoffmenge und der unterschiedlichen Prüfungsformate anspruchsvoll. Eine erfolgreiche Vorbereitung hängt daher nicht allein von der Lernzeit ab, sondern auch von einer sinnvollen Einteilung des Stoffes und einer frühzeitigen Auseinandersetzung mit den jeweiligen Prüfungsanforderungen.
Besonders zweckmäßig ist es, den Stoff bereits während des Semesters kontinuierlich zu bearbeiten, freiwillige Übungen gezielt zur Vertiefung einzusetzen und zwischen dem Erwerb von theoretischem Sachwissen und der Falllösung zu unterscheiden.
Wer diese Punkte berücksichtigt und die einzelnen Prüfungen mit einer darauf abgestimmten Lernstrategie vorbereitet, schafft eine solide Grundlage für den weiteren Verlauf des Studiums.

Wir wünschen viel Erfolg im Studium!

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